Zielgruppe

 

Mein Beratungs- und Therapieangebot richtet sich an Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind und selbstverständlich von sich aus gewillt, sich auf einen gemeinsamen Prozess einzulassen. Für Teilnehmer*innen der GwG-Weiterbildung "Personzentrierte Beratung" biete ich auch die Lehrberatung an, sowie für Teilnehmer*innen der Weiterbildung in Personzentrierter Psychotherapie die vorgeschriebene Lehrtherapie.

 

Ablauf

 

In einem gemeinsamen Erstgespräch lernen wir uns kennen und sprechen über Rahmenbedingungen und Inhalte der Beratung oder Therapie. Danach haben Sie die Möglichkeit, sich in Ruhe zu überlegen, ob ich Sie weiter begleiten soll.

Wünschen Sie eine weitere Begleitung, unterschreiben Sie einen Beratungs- und Therapievertrag, in dem die jeweiligen Rahmenbedingungen (Dauer der Gespräche, Verbindlichkeiten der Terminvereinbarung, Kosten etc.) noch einmal gesondert aufgeführt sind. Wir stimmen dabei individuell und je nach Bedarf ab, in welcher Regelmäßigkeit Gespräche stattfinden sollen.

 

Kosten

 

Gesprächspsychotherapie und Personzentrierte Beratung wird bislang leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert, weswegen ich für die Gespräche ein Honorar berechne. Sollten Sie jedoch eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen haben, können Sie diese unter Umständen für die Gespräche nutzen. Bitte erkundigen Sie sich dazu vorab bei Ihrem Versicherungsanbieter.

Eine Stunde (50 Minuten) berechne ich mit 95 Euro. In besonderen Lebenssituationen kann davon abgewichen werden.

 

An dieser Stelle halte ich ein offenes Wort über die Vorteile einer Selbstzahler-Therapie für sinnvoll, da Klient*innen zu Beginn eines gemeinsamen Prozesses oft unsicher sind, ob sich diese -eben auch finanzielle- Investition für sie lohnt. Folgende Aspekte sind zu bedenken:

 

1) Sie haben akuten Gesprächsbedarf und möchten oder können nicht monatelang auf einen kassenfinanzierten Platz warten.

2) Sie entscheiden sich bewusst für die Methode der Gesprächspsychotherapie und möchten damit die Methodenvielfalt in der Psychotherapie nutzen und sich nicht auf die wenigen abrechnungsfähigen Verfahren in Deutschland begrenzen. Zum Vergleich: In Österreich, als auch der Schweiz ist die Gesprächspsychotherapie nicht nur wie auch in Deutschland wissenschaftlich anerkannt, sondern ebenfalls von den Krankenkassen zugelassen.

3) Sie befinden sich in einer Lebenssituation, in der es für Sie von Nachteil sein könnte, eine kassenfinanzierte Psychotherapie in Anspruch zu nehmen     (z. B. für Lehrer*innen, die vor der Verbeamtung stehen etc.).

 

All diese Aspekte sollten Sie bei Ihrer Entscheidung für oder gegen einen Therapieplatz bedenken. Wenn sich darüber hinaus weitere Fragen oder persönliche Anliegen ergeben, können wir diese gern gemeinsam besprechen.